Fequently asked questions
Am 5ten des Monats
Sollten Sie die Wohnung erst bezogen haben, bitten wir um Kontrolle, ob Sie den Strom bereits angemeldet haben.
Ist der FI Schalter im Stromkasten gefallen? Wenn ja bitte wieder aktivieren - bei weiteren Problemen bitte um Kontaktaufnahme mit uns.
Die Heizung wird immer zentral im Herbst je nach dem wie hoch die Außentemperaturen sind aufgedreht.
Das Schreiben beinhaltet die Berechnung, sowie eine Rechnung über die Anpassung und die neue Vorschreibung. Bitte passen Sie Ihren Dauerauftrag an - bei einem Sepa-Lastschriftmandat wird automatisch der korrekte Betrag abgebucht.
Bei Fragen wenden Sie sich an den zuständigen Hausverwalter.
Die Betriebskostenabrechnung ist immer im übernächsten Monat nach Erhalt fällig. Bei einem Sepa-Lastschriftmandat wird automisch der korrekte Betrag abgebucht. Bei einem Dauerauftrag müssen Sie eine Nachzahlung überweisen bzw. ein Guthaben anfordern.
Nein, in der Regel muss der Mieter dem Eigentümer (bzw. Vermieter) Veränderungen anzeigen. - sprich ihn darüber informieren. Es dürfen keine baurechtlichen oder bautechnischen Veränderungen ohne Zustimmung des Eigentümers(Vermieters) durchgeführt werden.
Sie müssen Ihre Wohnung immer zum Monatsletzten oder Quartal aufkündigen. Die geltende Fristen für Ihren Mietvertrag (1 Jahres Sperrfrist) entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Gerne können wir Sie dazu beraten.
Bei Übermittlung unserer Kündigungsbestätigung erhalten Sie eine kurze Checkliste - hier sind alle wichtigen Punkte enthalten.
Wichtig ist: Der Strom kann erst nach Rückgabe der Wohnung abgemeldet werden, da dieser für die Prüfung der E-Geräte relevant ist.
Die Kaution dient als Sicherstellung für den Vermieter für etwaige verursachte Beschädigungen während des Mietverhältnisses.
Die Kaution wird innerhalb von 1 Woche dem Mieter retour überwiesen, sofern es keine Mängel bei der Rücknahme gab. Sollten Mängel im Protokoll aufgenommen worden sein, dauert es in der Regel etwas länger, da die Kaution erst nach der erfolgten Mängelbearbeitung und der vorhandenen Rechnung abgerechnet werden kann. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Verwalter.
Die Nachmietersuche läuft immer über uns. Sollten Sie einen Interessenten kennen, kann sich dieser gerne an unsere Vermietungsabteilung wenden.
Haben Sie noch Fragen?
Sollten Ihre Anliegen in unseren FAQs nicht vollständig beantwortet worden sein, stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung.